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Worin liegen die Unterschiede zwischen einer (Hersteller-)Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung?

Aktualisiert vor 3 Monaten

WICHTIG: Dieser Beitrag kann und soll eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Er soll nur eine grobe, allgemeine Übersicht der Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung bieten.

Obwohl die Begriffe Gewährleistung und Garantie im Alltag oft synonym verwendet werden, handelt es sich hier um zwei verschiedene Dinge. Es ist deshalb für Käufer und Verkäufer gleichermaßen wichtig, die Unterschiede zu kennen.

Die Gewährleistung bezeichnet bestimmte Ansprüche, die ein Verbraucher gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Die Gewährleistung besteht aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§ 437 ff. BGB) zu, wenn sie Ware erhalten und diese mangelhaft ist. Es ist dabei jedoch wichtig, dass die Ware im rechtlichen Sinne mangelhaft ist. Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift (§ 434 BGB) entspricht. Die Gewährleistungsdauer beträgt 2 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Der Verbraucher hat also 2 Jahre lang Zeit, einen Mangel zu reklamieren, der schon beim Erhalt der Ware vorhanden war.

Im Unterschied dazu ist die Garantie eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht. Eine Garantie ist ein gesonderter Vertrag, dessen Inhalt nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Jedes Unternehmen kann also mehr oder weniger frei entscheiden, welchen Inhalt sein Garantievertrag haben soll und wie im Falle eines Mangels reagiert werden soll. Garantieverträge können daher von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Es lohnt sich also auf jeden Fall die Garantiebedingungen einmal durchzulesen.

Garantie und Gewährleistung existieren unabhängig voneinander. Die Gewährleistungsrechte hat ein Verbraucher nur gegenüber dem Verkäufer. Die Rechte aus der Garantie hat der Verbraucher nur gegenüber demjenigen, der die Garantieerklärung abgegeben hat. Die gesetzliche Gewährleistung gilt selbstverständlich auch für Bestway® Produkte. Darüber hinaus bieten wir noch unsere Bestway® Herstellergarantie an.

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